Missbrauch von Vermittlungsgutscheinen
Massiver Missbrauch von Vermittlungsgutscheinen wird von zahlreichen privaten Arbeitsvermittlern und Zeitarbeitsfirmen begangen, welche zwar vermittelnd tätig werden, die Kosten jedoch nicht vom Auftraggeber einfordern sondern vom Mitarbeiter, welchen sie vermitteln.
Hier zum näheren Verständnis, wer die Kosten eigentlich zu tragen hat. Dazu zunächst einige Definitionen von mir in der Gleichsetzung zum normalen Verhältnis zwischen Auftraggeber, Vermittler, Händler oder Agent, sowie dem Mitarbeiter oder der Arbeitskraft, kurz die Ware oder das Produkt.
Beispiel 1:
Ein Händler sucht sich ein Produkt, welches er bei einem Hersteller oder Erzeuger erwirbt und verkauft dann dieses Produkt oder diese Ware.
Fazit: Der Vermittler oder Händler muss von dem leben, was er als Gewinn selbst erwirtschaftet.
(Ein Arbeitsvermittler sucht verfügbare Arbeitskräfte und bemüht sich, diese an Arbeitgeber zu vermitteln, ohne einen Auftrag von einer der Parteien zu erhalten. Dieses Vorgehen ist am häufigsten bei Zeitarbeitsfirmen zu finden, wo zunächst Bewerbungen gesammelt werden und dann bei Vorliegen einer Kundenanfrage die Mitarbeiter eingestellt werden.)
Beispiel 2:
Ein Hersteller bittet einen Vermittler oder Händler, sein Produkt oder seine Ware zu verkaufen. Dafür verspricht er dem Vermittler oder Händler eine Provision.
Fazit: der Vermittler oder Händler lässt sich vom Anbieter der Ware bezahlen.
(Ein Arbeitnehmer geht zu einem Arbeitsvermittler und beauftragt diesen, einen passenden Arbeitsplatz für ihn zu finden. Dafür bezahlt er den Arbeitsvermittler oder überlässt ihm einen Vermittlungsgutschein.)
Beispiel 3:
Ein Hersteller bittet einen Vermittler oder Händler, ihm eine Maschine, ein Gerät oder ein Produkt zu beschaffen. Dafür verspricht er dem Vermittler oder Händler eine Provision.
Fazit: der Vermittler oder Händler lässt sich vom Suchenden der Ware bezahlen.
(Ein Arbeitgeber geht zu einem Arbeitsvermittler und beauftragt diesen, einen passenden Mitarbeiter für ihn zu finden und bezahlt den Arbeitsvermittler dafür.)
In der Arbeitsvermittlung scheinen diese Regeln jedoch ignoriert zu werden.
Denn wie in Beispiel 3 werden häufig Mitarbeiter gesucht, jedoch soll hier nicht der Suchende für die Leistungen des Vermittlers bezahlen sondern der, der die Ware, also seine Arbeitskraft anbietet, wird zur Kasse gebeten, entweder durch Eigenzahlung oder durch Überlassen eines Vermittlungsgutscheines.
Immer häufiger schweben mir Vermittlungsangebote der ArGe ins Haus mit Stellenangeboten für eine Arbeitsstelle als Elektriker und ich soll möglichst einen Vermittlungsgutschein mitbringen, kann aber auch selber zahlen.
Warum soll ich selber zahlen, wenn der Arbeitsvermittler doch schon zur Vermittlung beauftragt wurde und die Arbeit schon geleistet wurde?
Mein Verdacht hierbei ist, dass die Arbeitsvermittler doppelt abrechnen. Einmal mit der Auftragsfirma und noch einmal mit dem Mitarbeiter, den sie im Auftrag vermitteln.
Weiterhin ist häufiger zu beobachten, dass Arbeitsvermittler an Zeitarbeitsfirmen vermitteln.
Eigentlich geht das ja gar nicht, da Zeitarbeitsfirmen selber auch als Arbeitsvermittler im Arbeitsmarkt auftreten.
Das ersieht man häufig schon in den Verträgen zwischen Zeitarbeitsfirma und Kundenbetrieb, wenn dort vereinbart ist, dass bei Übernahme des Mitarbeiters in ein festes Arbeitsverhältnis eine Provision fällig wird.
Und nun ratet mal, wer diese Provision schlussendlich bezahlen darf???