Leihfirma zahlt nicht
Wieder eine Leihfirma und – wieder Ärger.
Von September bis Oktober habe ich bei W*. P.-S. B. u. T. ** gearbeitet, welche im Arbeitsvertrag die Lohnzahlung per Verrechnungsscheck vereinbart hatten. Da ein Verrechnungsscheck kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt und Zeitarbeitsfirmen zudem noch Tarifgebunden sind, habe ich diese Zahlungsweise abgelehnt. Ich habe Fahrtkosten und Fahrtzeiten als Arbeitszeit geltend gemacht, soweit die Fahrtzeiten zum Einsatzort die Fahrtzeiten zur Niederlassung übersteigen. Dazu kommt noch, dass ich Ansprüche stelle für Arbeitszeitausfälle aufgrund schlechter Witterungsbedingungen. Der Arbeitgeber hat sich weder an die Arbeitsstättenverordnung noch an das Arbeitsschutzgesetz gehalten und an die gesetzliche Pflicht aus dem BGB, Aufwendungen zu erstatten, schon gar nicht.
Seitdem warte ich auf meinen Lohn. Wie gut, wenn man in der Gewerkschaft ist und von dort Unterstützung erhält. Inzwischen sind 1200 Euro noch offen, welche ich bereits geltend gemacht habe. Da die Firma nicht darauf reagiert hat, habe ich diese Angelegenheit an den DGB weitergegeben. Mal sehen, was dabei heraus kommt.
Nachtrag vom 6.1.2010: Die oben genannte Firma hat die Streichung des ersten Namensteils gefordert. Dem komme ich hiermit nach. An meiner Meinung ändert sich dazu jedoch nichts.
Die Firma schreibt mir folgendes:
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Sehr geehrter Herr Rassow,
auf Ihrer Homepage www.rassow.de werden wir als Arbeitgeber namentlich erwähnt. In Ihrem Artikel werden wir in einer Weise dargestellt, die nicht den Tatsachen entspricht.
Wir fordern Sie auf, unverzüglich unseren Namen von Ihrer Internetseite zu entfernen, da diese Art unserer Darstellung eine erhebliche Rufschädigung zur Folge haben könnte.
Diesbezüglich behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
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und hier kommt wieder der Name der Firma.
Aufgrund dieser E-Mail habe ich den ersten Namensteil bei * abgekürzt.
Ich werde den Namen der Firma in Zukunft nur noch durch meine Anwälte nennen lassen. Einen interessanten Artikel über diese Firma habe ich jedoch auch hier gefunden: http://www.dooyoo.de/arbeitsvermittlung/wahl-personal-service/1028896/
Für diesen Link übernehme ich keine Verantwortung und unterstütze die dargestellten Inhalte nicht. Der Link soll nur exemplarisch wiedergeben, welche Eindrücke andere bereits von dieser Firma haben.
Inzwischen habe ich gute Kontakte zur Rechtsabteilung der Arbeitsagenturen aufgebaut und bemühe mich darum, dass Leiharbeitsfirmen, welche Tarifverträge anwenden und im Arbeitsvertrag wieder von diesen Tarifverträgen abweichen, die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen wird. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz steht ganz klar, dass das Prinzip des Equal Pay anzuwenden und nur aufgrund eines Tarifvertrages davon abgewichen werden kann. Es ist nicht zulässig, wiederum vom Tarifvertrag abzuweichen und es ist die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu entziehen.
Nachtrag vom 7.1.2010: Es gibt Menschen, die nicht zufrieden zu stellen sind.
Heute erreichte mich die folgende E-Mail:
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Sehr geehrter Herr Rassow,
auch aus der von Ihnen verwendeten Abkürzung lässt sich unser Firmenname ableiten. Wir fordern Sie auf, auch die Abkürzung unverzüglich zu entfernen. Weiterhin entsprechen die Inhalte Ihres Textes nicht der Wahrheit. Somit ist der ganze Artikel von Ihrer Internetseite zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
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Ich stelle an dieser Stelle einmal die Frage, wie viel Fantasie man einsetzen muss, um hinter der Abkürzung W. P.-S. B. u. T. auf die Firma zu kommen, um die es hier geht. Geht es vielleicht um „Witzige Produkte – Selber Backen und Testen“ ? Nein?
Der Artikel entspricht sehr wohl der Wahrheit und bleibt bis auf Weiteres bestehen und die Abkürzung bei ** ändere oder entferne ich nicht. Selbst schuld, wer sich angesprochen fühlt. Die Zeit der freundlichen Grüße ist bei mir schon lange vorbei! Im Übrigen habe ich vor Gericht die Forderung durchsetzen können und das AG Leipzig hat den Sachverhalt bestätigt.